FAQ

Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen:

e-Scooter

  • Helmpflicht: Nein (jedoch empfohlen)
  • Führerscheinpflicht: Nein

e-Roller

  • Helmpflicht: Ja, ab 25 km/h
  • Führerscheinpflicht: Ja
    25 km/h = Prüfbescheinigung
    45 km/h = AM / A1 / A2 / A / B / B196 / T
    80 km/h = A1 / A / B196
    ab 80 km/h = A
    bis 125 km/h = B196

e-Boards

  • Helmpflicht: Nein (jedoch empfohlen)
  • Führerscheinpflicht: Nein

e-Motorrad

  • Helmpflicht: Ja
  • Führerscheinpflicht: Ja
  • Führerscheinklasse: A

e-Wheels

  • Helmpflicht: Nein (jedoch empfohlen)
  • Führerscheinpflicht: Nein

e-Mobile

  • Helmpflicht: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein

Ihr Fahrzeug ist versicherbar, wenn Sie eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Certificate of Conformity (COC) nachweisen können. Diese benötigst Du ebenfalls um z.B. eine e-Scooter Versicherung abzuschließen, denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist hier Pflicht. Als Nachweis für den Abschluss einer Versicherung erhälst Du eine selbstklebende Versicherungsplakette. Die Plakette muss z.B. an der Rückseite des e-Scooters / e-Rollers angebracht werden. Neben der Haftpflichtversicherung kannst Du zusätzlich eine Teilkasko abschließen. Bei einigen Versicherungen kannst Du über einen Elektrobaustein zusätzlich noch den Akku absichern.

Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Lenk- und Haltestange und eine Beleuchtung haben. Seitliche Reflektoren und eine Klingel wie bei Fahrrädern, sind ebenfalls vorgeschrieben. Ihre Geschwindigkeit begrenzt sich auf min. 6 km/h bis max. 20 km/h, bei einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt.

Bei uns findest Du immer alle Daten in der Artikelbeschreibung, hier erkennst Du direkt ob das Fahrzeug eine Straßenverkehrszulassung hat oder nicht. Ohne diese Zulassung dürfen die Fahrzeuge nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Alle mit einer StVO Freigabe!
Bei uns findest Du diese Information in der Beschreibung des jeweiligen Artikels. Fahrzeuge ohne StVO Freigabe dürfen nur auf einem privaten Gelände genutzt werden.